Weil es uns etwas bedeutet, wie die Welt aussieht in der wir leben, präsentierte der Österreichische Stiftungsverband in Kooperation mit dem Schwesterverein „Verband für gemeinnütziges Stiften“ unter dem Dreiklang „Schneller – Höher – von Vielen“ notwendigeVorschläge zur Gemeinnützigkeit in Zeiten von COVID – 19.
Alles, was aktuell das Gemeinnützigkeitsrecht hebt, hilft jetzt unserer Gesellschaft. Die praxisnahen, wissenschaftlich geprüften Vorschläge haben aber zweifelsfrei das Potential, auch nach der Krise als „Zurück in die Zukunft“ gültig zu bleiben.
Die Kernpunkte der Reformvorschläge sind:
- Aufhebung der 10 % Grenze vom Jahresgewinn für die steuerliche Absetzbarkeit von Zuwendungen;
- NEU: Steuererleichterung für Begünstigte einer Stiftung, die Zuwendungen ganz oder teilweise gemeinnützigen Zwecken zuführen;
- Wegfall der 3-Jahres-Frist für die Erfassung gemeinnütziger Organisationen in die von der Finanzbehörde geführte Liste;
- Als begünstigter, abzugsfähiger Zweck sollen auch Förderungen zur Bekämpfung von Armut und Not im Inland (nicht nur in Entwicklungsländern) gelten;
- Klarstellung, wonach es sich bei der COVID-19 Epidemie um einen Katastrophenfall im Sinne des Gesetzes handelt;
- Erhöhung der Grenze der steuerlichen Absetzbarkeit der Vermögensausstattung auf mindestens EUR 1 Mio. + Eliminierung der 10 % Grenze des Jahresgewinns + Verlustvortrages für die Privatstiftung;
- Generelle (zumindest befristete) Spendenabsetzbarkeit für Spenden zur Bekämpfung der Folgen von COVID-19.
Wir freuen uns, wenn Sie uns zu den Vorschlägen Rückmeldung geben. Der Dialog mit den Stiftungen schafft nicht nur das gemeinsame Fundament, sondern bringt die finale Qualität.
Sie erreichen uns per Email unter: office@stiftungsverband.at